Der Bundesrat hat im März 2021 einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» in die Vernehmlassung gegeben. Damit bestätigt der Bundesrat den Handlungsbedarf beim Schutz unseres Natur- und Kulturerbes. Alliance Patrimoine begrüsst die Verankerung der qualitativ hohen Baukultur im Gesetz sowie die Berücksichtigungspflicht für Bundesinventare für Kantone und Gemeinden auf Gesetzesstufe.

Seit ihrer Gründung setzt sich Alliance Patrimoine für den Schutz des baukulturellen Erbes ein. Unser Kulturerbe erbringt wertvolle Leistungen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt. Weiler, Dörfer, Städte und Landschaften sind eine bedeutende Quelle für die regionale und lokale Identität, tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Lebensqualität bei und sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Tourismus.

Das baukulturelle Erbe ist heute massiv gefährdet. Ausserhalb der Bauzonen wird rege gebaut – Landschaften, die die Schönheit unseres Landes ausmachen, werden zerstückelt und zerstört. Der Druck wird mit dem Bevölkerungswachstum, der steigenden Mobilität und der Siedlungsentwicklung nach Innen weiter zunehmen.

Alliance Patrimoine unterstützt deshalb die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)». Mit der Initiative soll der Schutz der Artenvielfalt gestärkt und deren langfristiger Erhalt gesichert werden; aber auch der Landschaftsschutz soll gestärkt und die Baukultur gefördert werden.

Bundesrat sieht Handlungsbedarf

Auch der Bundesrat will die biologische, landschaftliche und kulturelle Vielfalt stärker schützen und fördern, weil sie die räumliche Grundlage des Lebens als auch Wohn-, Arbeits-, Erholungs-, Bewegungs-, Kultur- und Wirtschaftsraum für den Menschen ist. In seinem Bericht «Schweizer Ortsbilder erhalten» von 2018 hält er in Bezug auf die Baukultur fest: «Bei regional unterschiedlichen ökonomischen und gesellschaftlichen Realitäten ist jedoch unübersehbar, dass das Ziel einer hohen baukulturellen Qualität der Umwelt zunehmend eine Herausforderung darstellt und in den letzten Jahrzehnten oftmals nicht erreicht wurde.»

Die Initiative geht dem Bundesrat jedoch zu weit, da sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen einschränken würde. Mit seinem indirekten Gegenvorschlag soll ausreichend Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Weitere Eckpunkte des Gegenvorschlags sind die Förderung der Baukultur und die Verankerung der geltenden Berücksichtigungspflicht für Bundesinventare für Kantone und Gemeinden auf Gesetzesstufe.

Alliance Patrimoine begrüsst es sehr, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf erkennt und mit der Förderung der Baukultur ein wichtiges Anliegen der Initiantinnen und Unterzeichnenden der «Biodiversitätsinitiative» in seinem indirekten Gegenvorschlag aufnimmt.


03.07.2023 - Vernehmlassung (19.409 Pa. Iv. Bregy)
Angriff auf das Verbandsbeschwerderecht

Die vorgeschlagene Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetztes (Art. 12 Abs. 1bis) verlangt die Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts für kleinere Wohnbauprojekte in der Bauzone. Diese Änderung würde die Einhaltung des geltenden Rechts in einigen Punkten stark behindern: Sie fördert aktiv die Zersiedelung und widerspricht damit den Konzentrationsgrundsatz. Die partielle Schwächung der Durchsetzung von Natur- und Heimatschutz sowie Zweitwohnungsrecht erscheint zudem willkürlich und lässt sich sachlich nicht begründen. Deshalb lehnt die Alliance Patrimoine den Erlassentwurf entschieden ab.