Alliance Patrimoine stellt sich hinter das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Der Ausbau prägt aber auch Landschaften und Ortsbilder und wirkt auf Naturwerte und Baudenkmäler ein. Im Sinne einer ganzheitlichen Sichtweise darf es zwischen Klimaschutz, Baukultur und Biodiversität kein Entweder-oder geben.


Das konzentrierte Plangenehmigungsverfahren auf Stufe Kanton kann einen Beitrag dazu leisten, den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Bereichen Wasser und Wind zu beschleunigen. Zentral stellt sich die Frage, ob mit dem geplanten Entzug der Zuständigkeit der Gemeinden den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung insbesondere beim Bau von Windparks genügend Rechnungen getragen wird.

Aus baukultureller Sicht von grosser Bedeutung ist, dass bei der in Art. 9a vorgeschlagenen Erarbeitung eines «Konzepts für erneuerbare Energien» die heute geltende Rechtspraxis bei der Berücksichtigung der Inventare von nationaler Bedeutung (ISOS, BLN, IVS) vollumfänglich gewahrt bleibt. Dies betrifft insbesondere potenzielle Standorte für Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe von ISOS-Objekten.
 

Die Interessen des Natur- und Heimatschutzes und diejenigen zur Produktion und Einsparung von Energie sind in der Verfassung und vielen Gesetzen des Bundes und der Kantone verankert. Es handelt sich dabei um gleichwertige öffentliche Interessen, die aber in einem Widerspruch stehen können. Eine sorgfältig durchgeführte Interessenabwägung muss im Einzelfall stattfinden. Es darf nicht ein Interesse von vorneherein priorisiert werden.

Alliance Patrimoine anerkennt und unterstützt die Bestrebungen des Bundes, den Ausbau der Photovoltaik (PV) zu forcieren. Der Bund hat mit der Einführung von Art. 18a RPG bewusst die Grenzen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen ausgelotet. Die vorgeschlagene weitergehende Übersteuerung der Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden ist nicht stufengerecht und läuft dem föderalistischen Grundgedanken zuwider.
 

Das Subsidiaritätsprinzip in der Raumplanung gilt auch für die Umsetzung von Art. 18a RPG. Die Aufgabe des Bundes ist es primär, Anreize zu schaffen, Kantone und Gemeinden motivierend zu begleiten und im Bedarfsfall Sanktionen zu ergreifen.

Sinnvoller als Eingriffe in die Kantons- und Gemeindehoheit sind Subventionen für Investitionen am richtigen Ort mit einer hohen Baukultur oder Finanzhilfen an Gemeinden zur Erstellung von PV-Planungen.