Energiestrategie 2050 des Bundes
Im Entwurf des neuen Energiegesetzes werden die Interessen der Stromproduktion gegenüber dem Natur- und Heimatschutz stark aufgewertet. Sogar der Bau von Anlagen bei geschützten Kultur- und Naturdenkmälern soll möglich werden. Der Schutz unserer Kulturgüter und Landschaften darf nicht zu Gunsten der Energieziele geschwächt werden – weder im Allgemeinen noch im Einzelfall. Beide Interessen sind gleichberechtigt und stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch zueinander: Die Energiewende kann realisiert werden, ohne unser kulturelles Erbe zu gefährden.
Alliance Patrimoine begrüsst die Energiewende. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist möglich, ohne dass wir den Natur- und Heimatschutz schwächen. Die Stromproduktion und der Schutz unserer Kulturgüter und Landschaften sind gleichberechtigte Anliegen, die aufeinander abgestimmt werden müssen. Beide Interessen sind im Einzelfall sachlich gegeneinander abzuwägen.
Für die alternative Energiegewinnung steht ein grosses, denkmalpflegerisch und naturschützerisch unbedenkliches Potenzial zur Verfügung. Industriebauten mit ihren oft grossen Dachflächen bieten beispielsweise hervorragende Bedingungen für Photovoltaikanlagen, und auch auf neuen Gebäuden können diese oft problemlos realisiert werden. Im Vergleich dazu sind bloss maximal 5 bis 10 Prozent der Gebäude der Schweiz überhaupt von denkmalpflegerischem Interesse.
Baudenkmäler und geschützte Landschaften sind einzigartige Schätze. Sie verdienen eine sorgfältige, individuelle Behandlung, die ihrem speziellen Charakter gerecht wird. Pauschaleinstufungen und oberflächliche Schnellbeurteilungen sind unangebracht.
Alliance Patrimoine setzt sich überdies dafür ein, dass die Eigentümer/innen von Baudenkmälern nicht durch unverhältnismässige Regelungen und Standards benachteiligt werden. Baudenkmäler sind von ihren Besitzer/innen häufig über Jahrhunderte hinweg bis in die heutige Zeit hinein liebevoll gepflegt worden und verdienen individuelle Lösungen. Der Gewinn an Energie ist im Einzelfall sorgfältig gegen den Verlust an historischer Bausubstanz abzuwägen. Durch Ausnahmeregelungen soll der Erhalt wertvoller Substanz gewährleistet werden. Pauschalentscheide und unflexible Standards sind nicht zu rechtfertigen.
Die wichtigsten Anliegen von Alliance Patrimoine zum Gesetzesentwurf des Bundesrates:
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind gemäss neuem Energiegesetz ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung von einem nationalen Interesse, gleichbedeutend mit dem Natur- und Heimatschutz. Bei Interessenskonflikten zwischen den beiden Anliegen ist im Einzelfall eine sachgerechte Abwägung durchzuführen.
Nur einem kleinen Teil der bestehenden und potentiellen Anlagen kann eine nationale Bedeutung zukommen. Verhältnismässige und vernünftige Schwellenwerte sind unabdingbar – beispielsweise ab einem Schwellenwert von 30MW.
Produktionsanlagen, die die nötige Grösse und Bedeutung nicht erreichen, soll kein nationales Interesse zukommen. Ausnahmen sind nicht zu rechtfertigen. Nur tatsächlich national bedeutenden Anlagen verdienen eine Gleichwertigkeit gegenüber dem Schutz der national bedeutenden Kulturgüter und Landschaften.
Die Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz haben keinen generellen Vorrang gegenüber dem Erhalt unserer schützenswerten Gebäuden. Beim Erlass von Vorschriften zur Förderung der Energieeffizienz müssen deshalb für den Denkmalbestand Ausnahmen in den Standards geschaffen werden.